Feinstaub und Co.

Überschriften wie "EU plant Fahrverbot für alte Autos"; oder "EU schreibt Umweltzonen in deutschen Städten vor" sorgen regelmäßig für Aufregung. Sie gehen aber an der Wahrheit vorbei: Zwar gibt es EU-weite Grenzwerte für Stickstoffoxid, Feinstaub und andere Stoffe, wie Schwefeldioxid, Blei und Benzen. Wie die Grenzwerte aber am besten unterschritten werden, liegt im Ermessen der EU-Staaten selbst oder, wie in Deutschland, der Städte, Gemeinden und Bundesländer.

Die EU-Kommission kontrolliert, dass die auf regionaler oder nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen effektiv sind, um die gemeinsam festgelegten Ziele zu erreichen. Und sie handelt, wenn das nicht so ist. Im Jahr 2013 hat sie 33 Gebieten in Deutschland eine Fristverlängerung für die Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten verwehrt und auf Nachbesserung bestanden. Und gegen viele EU-Staaten, auch Deutschland, laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren, weil die Feinstaubbelastung vor allem in Großstädten zu hoch ist, zu Lasten der Gesundheit der Bürger.

Mehr Informationen zur aktuellen Überarbeitung der Luftqualitätspolitik auch hier.

Europa sorgt für Umweltschutz

Die Mehrheit des in Deutschland geltenden Umweltrechts haben Europäisches Parla­ment und die EU-Staaten gemeinsam auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Umweltpolitik soll Umweltprobleme bewältigen und ihnen vorbeugen. Sie soll auch verhindern, dass Mitgliedstaaten sich durch niedrige Standards kurzfristige Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Warum gibt es eine EU-Umweltpolitik?

Verschmutzung der Gewässer und der Luft, Klimawandel, Umwelt­katastrophen: Die Natur macht vor nationalen Grenzen keinen Halt. Der Umwelt­schutz ist deshalb auch keine rein natio­nale Aufgabe. Auf europäischer Ebene sind seit den 1970er Jahren wichtige Instrumente zur Umweltpolitik entwickelt worden. Die Umweltpolitik der Europä­ischen Union beruht auf dem Ver­ursacherprinzip. Das heißt: die Kosten zur Vermeidung, zur Be­seitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen trägt deren Verursacher.

Welche sind ihre wichtigsten Instrumente?

  • Luftqualitätsrichtlinie: Die Luftverschmutzung stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – und ist teuer: Schätzungen zufolge verursacht sie jährliche  Gesundheitskosten in Höhe von 330 bis 940 Mrd. Euro. Die Luftqualitätsrichtlinie der EU legt u.a. gemeinsame EU-Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft fest (s. Infokasten). Mehr dazu  hier und hier.

  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie: Die Richtlinien dienen dem Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union. Sie sind die Grundlage für das "Natura 2000"-Netzwerk, ein EU-weites Netz von zusammenhängenden Schutzgebieten, das die Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2014 laut Bundesamt für Naturschutz  5.345 Natura-2000-Gebiete.  Mehr Informationen auch hier und hier

  • Wasserrahmenrichtlinie: Bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Gewässer in der EU zu erreichen, ist Ziel dieser Richtlinie.  Sie schützt Binnenoberflächengewässer, Grund­wasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer um deren Verschmutzung zu verhindern bzw. zu reduzieren, die nachhaltige Nutzung des Wassers zu fördern, Ökosysteme zu ver­bessern, aber auch die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren abzu­schwächen. Mehr. Der vierte Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Umweltkommissar Karmenu Vella im März 2015 vorgestellt hat, hat gezeigt, dass die EU-Staaten noch weit davon entfernt sind, die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Trotz einiger Fortschritte dürfte die Herstellung eines guten ökologischen Zustands bis 2015 bei fast der Hälfte aller EU-Oberflächengewässer noch nicht erreicht sein. Besonders ausgeprägt sind die Lücken bei der Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer – 40 Prozent der Gewässer sind noch nicht erfasst.

Die Nitrat-Richtlinie der EU

Stickstoff ist ein unentbehrlicher Nährstoff für das Pflanzenwachstum. In zu hohen Konzentrationen, wie sie in Düngemitteln der Landwirtschaft vorkommen, schadet er jedoch sowohl Mensch und Natur. Die europäische Nitrat-Richtlinie zielt darauf ab, die Grund- und Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen zu bewahren. Gegen Deutschland läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren, da die Grund- und Oberflächengewässer hierzulande an vielen Stellen zu hohe Nitratwerte aufweisen. Mehr...
  • Chemikalienverordnung (REACH): REACH, ein integriertes System zur Registrierung, Be­wertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, verpflichtet beispielsweise Un­ternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, mit deren Verwen­dung verbundene Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Beherrschung erkannter Risi­ken zu treffen. Das gilt z.B. für radioaktive Stoffe, nicht isolierte Zwischenprodukte, die Beförderung gefährlicher Stoffe sowie Abfälle. Mehr...
  • Abfallrahmenrichtlinie: Angesichts der fast 2 Mrd. Tonnen Müll, die in den EU-Mit­glieds­staaten jährlich produziert werden, setzt sich die EU für gezielte Abfallver­meidung ein. Die Richtlinie legt den Rechtsrahmen fest, der den gesamten Abfallzyklus überwachen soll – von der Abfallerzeugung bis zur -beseitigung. Die Lagerung und Behandlung gefähr­licher Abfälle muss z. B. unter Bedingungen erfolgen, die den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sicherstellen. Mehr...

Deutschland ist Spitzenreiter beim Recycling

Auch 2012 hat Deutschland seinen Spitzenplatz behauptet und ist Europameister beim Recycling. Fast die Hälfte aller kommunalen Abfälle in Deutschland wurde recycelt – europaweit sind es nur 27 Prozent. Während EU-weit immer noch 34 Prozent aller Abfälle auf Deponien landen, liegt dieser Wert in Deutschland bei Null. Aber: pro Kopf wurden hier 611 Kilogramm Abfall erzeugt, deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt (492 kg). Mehr…
Umfassende weiterführende Informationen zur EU-Umweltpolitik finden Sie hier.

Bürgeranfragen zu Ihren Rechten in der EU: 00800 6 7 8 9 10 11 (kostenlos)

Pressekontakte

Claudia Guske, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
Tel. +49 (0)30 2280 2190, undefinedclaudia.guske(at)ec.europa.eu

Enrico Brivio, Pressesprecher der EU-Kommission für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei
Tel. +32 (0)2 29 56172, undefinedenrico.brivio(at)ec.europa.eu

Arthur Finn Girling, Europäische Umweltagentur, Pressestelle
Tel. +45 2960 4330, undefinedarthur.girling(at)eea.europa.eu