Feinstaub und Co.
Die EU-Kommission kontrolliert, dass die auf regionaler oder nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen effektiv sind, um die gemeinsam festgelegten Ziele zu erreichen. Und sie handelt, wenn das nicht so ist. Im Jahr 2013 hat sie 33 Gebieten in Deutschland eine Fristverlängerung für die Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten verwehrt und auf Nachbesserung bestanden. Und gegen viele EU-Staaten, auch Deutschland, laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren, weil die Feinstaubbelastung vor allem in Großstädten zu hoch ist, zu Lasten der Gesundheit der Bürger.
Mehr Informationen zur aktuellen Überarbeitung der Luftqualitätspolitik auch hier.
Europa sorgt für Umweltschutz
Warum gibt es eine EU-Umweltpolitik?
Verschmutzung der Gewässer und der Luft, Klimawandel, Umweltkatastrophen: Die Natur macht vor nationalen Grenzen keinen Halt. Der Umweltschutz ist deshalb auch keine rein nationale Aufgabe. Auf europäischer Ebene sind seit den 1970er Jahren wichtige Instrumente zur Umweltpolitik entwickelt worden. Die Umweltpolitik der Europäischen Union beruht auf dem Verursacherprinzip. Das heißt: die Kosten zur Vermeidung, zur Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen trägt deren Verursacher.
Welche sind ihre wichtigsten Instrumente?
- Luftqualitätsrichtlinie: Die Luftverschmutzung stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – und ist teuer: Schätzungen zufolge verursacht sie jährliche Gesundheitskosten in Höhe von 330 bis 940 Mrd. Euro. Die Luftqualitätsrichtlinie der EU legt u.a. gemeinsame EU-Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft fest (s. Infokasten). Mehr dazu hier und hier.
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie: Die Richtlinien dienen dem Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union. Sie sind die Grundlage für das "Natura 2000"-Netzwerk, ein EU-weites Netz von zusammenhängenden Schutzgebieten, das die Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2014 laut Bundesamt für Naturschutz 5.345 Natura-2000-Gebiete. Mehr Informationen auch hier und hier.
- Wasserrahmenrichtlinie: Bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Gewässer in der EU zu erreichen, ist Ziel dieser Richtlinie. Sie schützt Binnenoberflächengewässer, Grundwasser, Übergangsgewässer und Küstengewässer um deren Verschmutzung zu verhindern bzw. zu reduzieren, die nachhaltige Nutzung des Wassers zu fördern, Ökosysteme zu verbessern, aber auch die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren abzuschwächen. Mehr. Der vierte Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Umweltkommissar Karmenu Vella im März 2015 vorgestellt hat, hat gezeigt, dass die EU-Staaten noch weit davon entfernt sind, die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Trotz einiger Fortschritte dürfte die Herstellung eines guten ökologischen Zustands bis 2015 bei fast der Hälfte aller EU-Oberflächengewässer noch nicht erreicht sein. Besonders ausgeprägt sind die Lücken bei der Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer – 40 Prozent der Gewässer sind noch nicht erfasst.
Die Nitrat-Richtlinie der EU
- Chemikalienverordnung (REACH): REACH, ein integriertes System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, verpflichtet beispielsweise Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, mit deren Verwendung verbundene Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Beherrschung erkannter Risiken zu treffen. Das gilt z.B. für radioaktive Stoffe, nicht isolierte Zwischenprodukte, die Beförderung gefährlicher Stoffe sowie Abfälle. Mehr...
- Abfallrahmenrichtlinie: Angesichts der fast 2 Mrd. Tonnen Müll, die in den EU-Mitgliedsstaaten jährlich produziert werden, setzt sich die EU für gezielte Abfallvermeidung ein. Die Richtlinie legt den Rechtsrahmen fest, der den gesamten Abfallzyklus überwachen soll – von der Abfallerzeugung bis zur -beseitigung. Die Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle muss z. B. unter Bedingungen erfolgen, die den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sicherstellen. Mehr...
Deutschland ist Spitzenreiter beim Recycling
Bürgeranfragen zu Ihren Rechten in der EU: 00800 6 7 8 9 10 11 (kostenlos)
Pressekontakte
Enrico Brivio, Pressesprecher der EU-Kommission für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei Tel. +32 (0)2 29 56172, enrico.brivio(at)ec.europa.eu
Arthur Finn Girling, Europäische Umweltagentur, Pressestelle Tel. +45 2960 4330, arthur.girling(at)eea.europa.eu