EU sorgt für grenzübergreifenden Krankenschutz

Krank im Urlaub – Habe ich das Recht auf eine Behandlung ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung?

Wird man als EU-Bürger während eines Aufenthalts in einem der EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz unerwartet krank, besteht auch ohne Auslandskrankenversicherung das Recht auf eine angemessene ärztliche Behandlung. Grund dafür ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die für gesetzlich krankversicherte Personen in Deutschland auf dem Chip der Krankversicherungskarte enthalten ist. Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Rücksprache mit dem Versicherer sollte jedoch bei Reisen gehalten werden, die zum alleinigen Zweck einer Behandlung im Europäischen Ausland unternommen werden, um die Kostenübernahme zu klären. Dies gilt auch für chronisch erkrankte Personen, die auf eine andauernde medizinische Versorgung angewiesen sind.

EU Krankenschutz im Überblick

  • Bei unerwarteter Erkrankung problemlose Versorgung mit Europäischer Krankenversicherungskarte
  • Behandlung auf hohem Niveau, unabhängig von finanzieller Lage und Nationalität
  • Unter bestimmten Umständen Kostenrückerstattung für geplante Behandlungen im EU-Ausland
  • Nationale Kontaktstellen für PatientenrechteAnspruch auf Kopie der Krankenakte
  • Gültigkeit von Rezepten in anderen EU-Mitgliedstaaten
  • EU-einheitliche Notrufnummer 112
Deckt meine deutsche Krankenkasse alle entstehenden Kosten im Ausland unmittelbar ab?

Nicht unbedingt. Betreffende Einrichtungen regeln normalerweise die Kostenerstattung untereinander; der Patient braucht in der Regel nichts zu zahlen. Erfolgt die Behandlung jedoch in einem Land, in dem die Patienten normalerweise selbst zahlen und diese Kosten danach von ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, müssen Sie gegebenenfalls zunächst selbst die Kosten tragen und anschließend die Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse beantragen. Verreisen Sie zur Behandlung, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Vorabgenehmigung beantragen. Achtung: Eine Privatbehandlung ist nicht immer abgedeckt.

Auf der Webseite der EU-Kommission zur Krankenversicherungskarte können Sie sich eine kostenlose Smartphone-App herunterladen, die allgemeine Informationen über die Karte enthält, dazu Notruf-Telefonnummern, eine Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann.

Europaweite Notrufnummer 112

Was tun, wenn man im europäischen Ausland in eine Notsituation gerät oder eine solche beobachtet? Der EU-weit gültige Notruf 112 (in der gesamten EU kostenlos von allen Festnetztelefonen, einschließlich öffentlicher Telefone und Handys) wird von speziell ausgebildeten Mitarbeiter/-innen angenommen und an den entsprechenden Notfalldienst weitergeleitet, um schnellstmöglich Hilfe zu erhalten. Viele dieser Mitarbeiter/-innen sind in der Lage, solche Anrufe in verschiedenen Sprachen zu beantworten, was ganz besonders für Reisende wichtig ist.

Nützliche Links:

Bürgeranfragen zu Ihren Rechten in der EU: 00800 6 7 8 9 10 11 (kostenlos)

Pressekontakte

Gabriele Imhoff, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
Tel. +49 (0)30 2280 2820, undefinedgabriele.imhoff(at)ec.europa.eu

Christian Wigand, Pressesprecher der EU-Kommission für Beschäftigung und Soziales
Tel. +32(0)2 29 62253, undefinedchristian.wigand(at)ec.europa.eu

Peter Juhani Koop, Europäisches Verbraucherzentrum in Deutschland, Pressestelle
Tel. +49 7851 9914830, undefinedkoop(at)cec-zev.eukoop(at)cec-zev.eu