Die EU schützt Verbraucher


EU-Bürger sind auch: Bankkunden, Zugreisende oder Online-Einkäufer. Und dank EU-weiter Verbraucherschutzregeln genießen sie im europäischen Binnenmarkt umfassende Rechte. Hier finden Sie einige Beispiele.

Badespaß im Sommer – auch hier gilt EU-Verbraucherschutz

  • Die EU führt jährliche Untersuchungen der Wasserqualität europäischer Badegewässer durch. Die Ergebnisse werden zwischen Mai und Juni jedes Jahres hier veröffentlicht
  • Mehr zu diesem Thema finden Sie hier
Europa macht Online-Einkauf sicherer

Onlineshopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit – kein Wunder, denn oft gibt es online eine größere Auswahl und günstigere Preise. Aber auch hier gibt es schwarze Schafe unter den Anbietern. Umso wichtiger sind EU-weit verlässliche Regeln: Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Neben einer EU-weiten Verlängerung der Widerrufsfrist von 7 auf  14 Tage und einer Kostenrückerstattung innerhalb von 30 Tagen garantiert sie auch den Schutz vor ungewollten Zusatzleistungen. Entgelte für bestimmte Zahlungsmethoden wie Kreditkartenzahlungen dürfen nur noch bedingt erhoben werden. EU-Vorschriften zum Versandhandel decken neben Einkäufen im Internet auch andere Käufe ab (z. B. per Telefon oder Mailorder). Die aktuellen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen zum Online-Versandhandel finden Sie hier.

EU warnt vor gefährlichen Produkten

Das EU-Schnellwarnsystem RAPEX ermöglicht einen schnellen Austausch zu gefährlichen Produkten auf dem EU-Markt – beispielsweise, wenn bedenkliche Inhaltsstoffe z. B. in Kinderspielzeug entdeckt werden. Gefährliche Produkte können so innerhalb kürzester Zeit vom Markt genommen und Warnungen EU-weit verbreitet werden. Allein im Jahr 2013 gab es insgesamt 2.364 RAPEX-Warnungen vor gefährlichen Produkten. Knapp ein Viertel aller Meldungen betrafen Spielzeugwaren. Deutschland zählt zu den EU-Ländern, die das Warnsystem am intensivsten nutzen. Mit 361 Meldungen im Jahr 2013 kamen knapp 15 Prozent aller Meldungen allein aus Deutschland. Über 60 Prozent aller EU-weit eingereichten Meldungen betrafen Produkte aus China. Zusätzliche Informationen zu RAPEX finden Sie hier.

Europa macht Lebensmittel sicherer

Besonderen Wert legt die EU außerdem auf die Sicherheit unserer Lebensmittel. Schon jetzt gelten strenge Anforderungen für alle Sektoren der Lebensmittelkette von der Erzeugung, Lebensmittelverarbeitung, Lagerung, Transport bis zum  Verkauf im Einzelhandel. Außerdem hat die EU mit der Lebensmittelinformationsverordnung für eine umfassende Kennzeichnung von Fleisch gesorgt. Mehr dazu hier. Dank dieser Verordnung werden Verbraucher seit Dezember 2014 auch klarer und umfassender über die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln informiert, gleich ob sie im Supermarkt einkaufen oder in Restaurants essen – eine gute Nachricht insbesondere für die wachsende Zahl von Allergikern. Aber: Entgegen anderslautender Medienberichte verlangt die EU-Verordnung nicht, dass die Inhaltsstoffe jedes in eine Kita mitgebrachten Kuchens oder aller servierten Schnittchen auf Wohltätigkeitsveranstaltungen deklariert werden – EU-Recht richtet sich vor allem an Unternehmen. Umfassende Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung hier. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dient der Europäischen Kommission als wichtige unabhängige, wissenschaftliche Beratungsinstanz, z. B. bei der Regelung des Einsatzes von Pestiziden oder von Zusatzstoffen bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln. Mehr über die ESFA lesen Sie hier.

EU-Schutz auf Reisen

  • EU sorgt für günstiges Telefonieren, mehr hier
  • Welche EU-weiten Rechte Ihnen bei einem verspäteten Zug oder ausgefallenem Flug zustehen, hier
  • Wie die medizinische Versorgung im Ausland dank der EU-Krankenkarte funktioniert, hier
Ist Deutschland eigentlich Vorreiter in puncto Verbraucherschutz?

Zweifelsfrei hat sich der Verbraucherschutz in der EU in den letzten Jahren verbessert. In einigen Bereichen kann Deutschland auch noch etwas von seinen Nachbarn lernen. Britische Verbraucher sind bei Kreditkartenzahlungen beispielsweise besser geschützt. Sollte mit dem Produkt oder der Dienstleistung etwas nicht stimmen, haftet hier nicht nur der Verkäufer, sondern auch das Kartenunternehmen ab einer Anzahlung von 100 Pfund. In den Niederlanden werden Kunden im Falle der Insolvenz des Verkäufers freiwillig durch eine Vereinigung der Einzelhändler diverser Sparten geschützt. „CBW-erkend“ nennt sich der Zusammenschluss, der im Falle der Insolvenz eines Mitglieds dem Kunden die bereits geleistete Anzahlung anrechnen, sollte dieser im Anschluss bei ihnen einkaufen. Mehr Beispiele für vorbildlichen Verbraucherschutz bei unseren europäischen Nachbarn finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Steht mir in Deutschland eine Europäische Verbraucherzentrale zur Seite?

In Deutschland stehen die Europäischen Verbraucherzentralen in Kehl und Kiel für persönliche Beratung und Auskünfte in Sachen Verbraucherschutz zu Verfügung. Auf deren Webseite finden Sie bereits eine Vielzahl von Informationen zu verschiedenen Verbraucherthemen.

Bürgeranfragen zu Ihren Rechten in der EU: 00800 6 7 8 9 10 11 (kostenlos)

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Pressekontakte

Claudia Guske, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
Tel. +49 (0)30 2280 2190, undefinedclaudia.guske(at)ec.europa.eu

Katrin Abele, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
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Enrico Brivio, Pressesprecher der EU-Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Christian Wigand, Pressesprecher der EU-Kommission für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung
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Peter Juhani Koop, Europäisches Verbraucherzentrum in Deutschland, Pressestelle
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