Zahlen und Fakten zum EU-Haushalt
Ist der EU-Haushalt ein Mammut-Haushalt?
Nein, das ist er keineswegs. Mit dem diesjährigen Volumen von etwas über 140 Mrd. Euro ist der EU-Haushalt im Vergleich zu den 28 EU-Mitgliedsstaaten sehr klein. Diese geben mit über 6300 Mrd. Euro fast 50 Mal mehr aus als die EU. Der EU-Haushalt entspricht rund 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der insgesamt 28 Mitgliedstaaten (also des Gesamtwerts aller in der EU produzierten Waren und Dienstleistungen). Im Gegensatz dazu macht der Haushalt der einzelnen Mitgliedsstaaten durchschnittlich rund 40% des jeweils nationalen BIP aus. Der Haushalt der Bundesrepublik Deutschland machte beispielsweise im Jahr 2013 44,7% seines BIP aus.
Der Haushalt der Bundesrepublik Deutschland macht je Bürger jährlich rund 3600 Euro aus, der EU-Haushalt 2012 hingegen lediglich etwa 280 Euro je Bundesbürger. Durchschnittlich trägt somit jeder Deutsche mit nur 77 Cent pro Tag zum Haushalt der EU bei – das entspricht noch nicht einmal einer Tasse Kaffee.
Der EU-Haushalt ist stets ausgeglichen, kein einziger Euro fließt in den Schuldendienst. 94% der Mittel, die in den EU-Haushalt fließen, werden in den Mitgliedstaaten für Maßnahmen und Programme ausgegeben, die den Bürgern unmittelbar zugutekommen.
Der Haushalt der Europäischen Union wird aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen finanziert. Die Eigenmittel machen hierbei 99% aus, dürfen aber nicht 1,23% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU übersteigen. Die Eigenmittel bestehen aus traditionellen Eigenmitteln (Zölle), Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und vor allem aus BNE-Eigenmitteln, die mit Abstand die größte Einnahmequelle darstellen. Dies sind die Beiträge der EU-Mitgliedsstaaten, die sie entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an die EU zahlen. Jedes Mitglied zahlt den gleichen Prozentsatz seines BNE. Somit zahlte Deutschland beispielsweise aufgrund seines hohen BNE im Jahr 2012 rund 22,8 Mrd. Euro in den EU-Haushalt ein, wohingegen Luxemburg nur 264 Mio. Euro beitrug.
Nein. Der jährliche EU-Haushalt wird von gewählten Volksvertretern und Politikern beschlossen, nämlich vom Europäischen Parlament und vom Rat, in dem alle Mitgliedstaaten Sitz und Stimme haben. Die Kommission schlägt den Haushalt lediglich vor und muss dabei die von den gewählten Politikern für einen bestimmten Zeitraum festgesetzten Obergrenzen einhalten. Jeder Bürger kann die Haushaltsverhandlungen mitverfolgen. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Webseite der EU-Kommission zugänglich und die ausführlichen Beratungen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments können online via EuroparlTV mit verfolgt werden.
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Jakub Adamowicz, Pressesprecher der EU-Kommission für Haushalt und Personal
Tel. +32 (0)2 29 50595, jakub.adamowicz(at)ec.europa.eu