Warum gibt es 28 Kommissare?

Zu groß, zu aufgebläht und überhaupt ständig "im Regulierungswahn" – so tönt es gern gegen die Europäische Kommission. Und überhaupt: Wozu braucht es 28 Kommissare? Dass diese Frage die Regierungen der EU-Staaten beantworten müssten, wird beim Angriff auf "Brüssel" gern unterschlagen. Grund genauer hinzuschauen: Wie war das noch genau mit den Plänen für eine Verkleinerung der Kommission? 

Die wichtigsten Aufgaben der Europäischen Kommission

  • Sie hat das "Initiativmonopol" – die Europäische Kommission kann als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge machen.
  • Sie ist "Hüterin der Verträge" – die Kommission wacht über die Einhaltung des EU-Rechts in den EU-Staaten und kann diese bei Verstößen auch verklagen. 
Wie ist die EU-Kommission aufgebaut?

Jeder EU-Staat entsendet traditionell einen Kommissar oder eine Kommissarin in die Europäische Kommission. Zusammen bilden sie das "Kollegium" – momentan Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker aus Luxemburg und 27 Kommissarinnen und Kommissare aus den weiteren EU-Staaten, die jeweils für einen Politikbereich zuständig sind – ähnlich wie Minister in den EU-Staaten. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Ähnlich den Ministerien in den EU-Staaten unterstehen den Kommissaren die sogenannten "Generaldirektionen" der Kommission.  

Eine Übersicht über alle Kommissare finden Sie hier.Die Kommissare, unter anderem der deutsche Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, sind also nicht in Brüssel, um nationale Politikinteressen zu vertreten.  

Die Debatte um eine Verkleinerung

Warum braucht es also 28? Genau diese Frage kam auch bei den Verhandlungen über den Vertrag zur Arbeitsweise der EU auf. Der Vertrag von Lissabon legt eigentlich fest, dass die Kommission ab dem 1. November 2014 auf "zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten" verkleinert wird – "sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt".  

Genau das tat der Europäische Rat, also Bundeskanzlerin Merkel und die 27 anderen Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, jedoch: Im Mai 2013 beschlossen sie einstimmig, am Prinzip "Ein Kommissar pro Land" bis auf weiteres festzuhalten. Erst, wenn die EU 30 Mitglieder zählt, oder spätestens 2019 kommen die Regeln des Vertrags von Lissabon zur Anwendung.  Damit löste der Rat ein Versprechen an Irland ein, das nach dem Scheitern einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon auf sein Recht gepocht hatte, weiterhin einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel entsenden zu können. Und sie trugen der wichtigen Rolle Rechnung, die Kommissare als Bindeglied zwischen Brüssel und ihren Heimatländern erfüllen: zum einen als Vermittler von EU-Politik "daheim", zum anderen als wichtige Kenner nationaler Debatten für die Diskussionen innerhalb der Kommission.  

Wie wird die Europäische Kommission ernannt?

Der Präsident der Europäischen Kommission wird von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vorgeschlagen. 2014 spielte dabei zum ersten Mal das Wahlergebnis der Europawahlen im Mai eine entscheidende Rolle, denn laut Vertrag von Lissabon "berücksichtigt [der Rat bei seinem Vorschlag] das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament". Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten dann mit der Mehrheit seiner Mitglieder. (Lehnt es den Vorschlag ab, muss der Europäische Rat innerhalb eines Monats einen neuen Kandidaten vorschlagen).

Im Einvernehmen mit dem gewählten Kommissionspräsidenten schlagen die Regierungen dann die einzelnen Kommissarinnen und Kommissare vor. Über deren Zuständigkeit entscheidet der neue Kommissionspräsident. Alle Kandidaten müssen sich dann eingehenden Befragungen (sogenannten "Hearings") im Europäischen Parlament unterziehen. Schließlich stimmt das Parlament über das Kollegium der Kommissare ab.  Stimmt das Parlament der neuen Kommission zu, wird sie formell vom Europäischen Rat ernannt.

Im Überblick:

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Pressekontakt

Reinhard Hönighaus, Pressesprecher, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
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