Freizügigkeit ist das beliebteste Unionsrecht: EU-Bürger dürfen überall in der EU leben und arbeiten

Bürger der EU-Mitgliedstaaten sind auch Bürger der Europäischen Union. Das bringt ureigene Rechte: Unionsbürger können überall in der EU leben und arbeiten. Das ist das europäische Bürgerrecht der „Freizügigkeit“. Die Freizügigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der „Unionsbürgerschaft“ und wohl das wichtigste Recht, das der einzelne Bürger aus dem EU-Recht herleiten kann.

Die Freizügigkeit ist auch das Recht der Unionsbürgerschaft, das am meisten wertgeschätzt wird: 56 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger halten es für die größte Errungenschaft der Europäischen Union. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von November 2012 sind mehr als zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass die Reise- und Aufenthaltsfreiheit innerhalb der EU Vorteile für die Wirtschaft ihres Landes mit sich bringt. Heute gibt es EU-weit mehr als 14 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die längerfristig in einem anderen Mitgliedstaat leben.

Was bringt uns die Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz. EU-Bürgern steht es demnach zu
  • in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
  • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
  • zu diesem Zweck dort zu wohnen,
  • auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
  • bei Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und allen anderen Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Mehr..

Was gilt grundsätzlich in der EU?

Der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union brachte die Einführung der "Unionsbürgerschaft", die die nationale Staatsbürgerschaft nicht ersetzt, sondern ergänzt und neue Rechte für EU-Bürger schafft. Damit wurde auch das Recht auf Freizügigkeit – unabhängig von der Erwerbstätigkeit – allen EU-Bürgerinnen und Bürgern zuerkannt. Die Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit ist unterteilt in den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit. Sie bildet gemeinsam mit der Unionsbürgerschaft das Fundament für die Europäische Union. Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde sie nochmals ausdrücklich verankert.

Was hat Deutschland davon?

Von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer profitieren nicht nur mobile Menschen, sondern auch die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten, da ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften schneller ausgeglichen werden kann. Das hilft auch deutschen Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels und alternder Bevölkerung. Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen. Trotz Wirtschaftskrise sind derzeit in der EU etwa zwei Millionen offene Stellen nicht besetzt. Die überwältigende Mehrheit der EU-Bürger, die in ein anderes EU-Land ziehen, wollen dort arbeiten. In den meisten Mitgliedstaaten tragen mobile EU-Bürger als Nettozahler zum Sozialsystem bei. Sie zahlen mehr Steuern und Sozialbeiträge, als sie an Leistungen erhalten.

Wie sehen das die Deutschen?

Deutschland bekommt jedes Jahr neue Zuwanderer: 2011 lebten zum Beispiel über 2,7 Millionen EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten im Land. Nutzt die Freizügigkeit innerhalb der EU der Wirtschaft des Landes? 64 Prozent der Deutschen sagen „Ja“.

Gefährdet die Freizügigkeit unser Sozialsystem?

Die seit 2011 geltende Freizügigkeit für die sogenannten EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) und die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen ab Januar 2014 hat eine Debatte in Gang gebracht, ob die Neuregelung "Armutseinwanderung" oder Missbrauch von Sozialleistungen begünstigt. Tatsächlich ist die Zuwanderung aus diesen Ländern angestiegen. Doch die Beschäftigungsquote (68%) ist im Schnitt höher als die der ansässigen Bevölkerung (65%). Von knapp fünf Millionen Arbeitssuchenden und Arbeitslosen in Deutschland im September 2013 stammten ca. 270.000 aus einem anderen EU-Land. Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen der Großzügigkeit der Sozialsysteme und dem Zuzug mobiler EU-Bürger.

EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten nehmen Leistungen der sozialen Sicherheit nicht stärker in Anspruch als die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Das EU-Recht sagt klar: Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme. Freizügigkeit heiß nicht, frei Sozialleistungen zu beziehen. Laut EU-Recht haben nur arbeitende EU-Bürger Recht auf Sozialleitungen. Für nicht erwerbstätige mobile EU-Bürger gelten besondere Schutzvorkehrungen.

Bürgeranfragen zu Ihren Rechten in der EU: 00800 6 7 8 9 10 11 (kostenlos)

Pressekontakte

Katrin Abele, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
Tel. +49 (0)30 2280 2140, undefinedkatrin.abele(at)ec.europa.eu

Gabriele Imhoff, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Pressestelle
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Christian Wigand, Pressesprecher der EU-Kommission für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Beschäftigung und Soziales
Tel. +32(0)2 29 62253, undefinedchristian.wigand(at)ec.europa.eu