Herzlich willkommen!
Aktuelles
Themen im Fokus
Die EU-Kommission hat weitreichende Vorschläge zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland bietet hier eine laufend aktualisierte Übersicht an.
Die EU-Investitionsoffensive
Die Investitionsoffensive für Europa: 315 Mrd. Euro will die EU in die Zukunft investieren: vor allem in Energie, Verkehr, Breitband, Bildung, Forschung
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Was verbirgt sich hinter dem EU-USA Freihandelsabkommen - Alle Informationen zur Transatlantic Trade and Investment Partnership
EU-Mythos des Monats
Fakt: Die Europäische Kommission hatte nie das Ziel, Bierkrüge aus Stein zu verbieten. Die Behauptung in verschiedenen Medien, dass nach EU-Recht undurchsichtige Schankgefäße ab 2015 nicht mehr für den Ausschank schäumender Getränke verwendet werden dürfen, trifft nicht zu. Es gab darüber auch keine Gespräche mit der bayerischen Regierung. Die Behauptung, Bayern habe sich erfolgreich gegen ein EU-Verbot des traditionellen Bierkrugs aus Steingut gewehrt, ist somit ebenfalls falsch.
Unter die EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 (2004/22/EG) fallen nur neu hergestellte Trinkgläser, und zwar unter der Voraussetzung, dass das Getränk zum sofortigen Verzehr verkauft wird. Das heißt, Biergläser, die in Gaststätten benutzt werden, fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Richtlinie ist nicht darauf ausgelegt, auf Steinkrüge für Bier Anwendung zu finden, da sich diese selbst bei Anbringung eines Eichstrichs aufgrund des nicht durchsichtigen Materials nicht als Messgeräte für den Ausschank von schäumendem Bier eignen.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem keineswegs, den Gebrauch von Biergläsern anstelle von Steinkrügen in Gaststätten vorzuschreiben. Es bleibt somit den Mitgliedstaaten überlassen, eine solche Regelung einzuführen oder eben nicht.